Überspringen zu Hauptinhalt

Jahresabschlüsse und Einkommensteuer

Wir bieten Ihnen fundiertes handels- und steuerrechtliches Fachwissen zur Erstellung Ihrer Jahresabschlüsse immer im Hinblick auf die hohen Qualitätsansprüche von Finanzbehörden und Banken sowie potentiellen Kreditgeber oder Investoren.

Wir nutzen für sie im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften alle relevanten steuerlichen Möglichkeiten.

Darüber hinaus erstellen wir neben Jahresabschlüssen für Einzelunternehmen, Personen und Kapitalgesellschaften auch Einnahme-Überschuss-Rechnungen für nichtbilanzierende Unternehmen und Steuererklärungen für Privatpersonen.

Die nachfolgenden Leistungen bieten wir Ihnen im Rahmen der Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen an:

  • Erstellung der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und dazugehörige Anhänge
  • Erstellung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Erstellung von Steuererklärungen für Unternehmen.
  • Erstellung von Einkommensteuererklärungen für Privatpersonen und Gesellschafter
  • Regelmäßige Beratung bzgl. Steuerklassenwechsel bei Ehepaaren aufgrund wesentlicher Veränderungen bei der Einkommensstruktur
  • Erstellung von Steuererklärungen für Vereine
  • Erstellung von Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung inkl. Nachfolgeberatung für Unternehmen
  • Erläuterung und Hilfestellung bei internationalen Sachverhalten.
  • Ansprechpartner für Finanzämter und Banken
  • Durchführung von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren (z.B. Einsprüche gegen Verwaltungsakte)
An den Anfang scrollen