Beratung Luxemburg
Viele deutsche Unternehmen der Grenzregion sind mit eigenen Geschäftsstellen in Luxemburg vertreten. Wir beraten Sie gerne, wenn Sie ein Engagement in Luxemburg planen oder einen verlässlichen Berater für eine bereits bestehende Geschäftstätigkeit im Großherzogtum suchen. Denn das Luxemburger Steuerrecht weist einige Besonderheiten auf, die schon im Vorfeld zu beachten sind. Gleiches gilt für betriebswirtschaftliche Kalkulationen und Finanzierungen.
Des Weiteren sind alle Arbeitnehmer in Luxemburg, welche in Deutschland Ihren Wohnsitz haben verpflichtet sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg eine Steuererklärung abzugeben. Wir sind Ihnen gerne behilflich diesen Verpflichtungen nachzukommen
Unsere Leistungen im Bereich der Beratung Luxemburg beinhalten:
- Private Steuererklärung
- Unternehmensgründung und Unternehmensausbau
- Wahl der Rechtsform
- Berufs- oder Gewerbegenehmigung
- Eintrag ins Handels- und Firmenregister (RCS)
- Anmeldung der Mehrwertsteuer und Sozialversicherung
- Steuerliche Erfassung bei der Luxemburger Finanzbehörde
- Lohn- Gehaltsabrechnungen und der laufenden Finanzbuchführung
- Jahresabschlüsse und Steuererklärungen
- Mehrwertsteueranmeldung und Erklärung der Ertragsteuern für deutsche Unternehmen mit Betriebsstätte in Luxemburg